DRC beschließt Kleiderordnung für Workingtests

Nun ist es also amtlich. Nachdem es schon beinahe überall die Spatzen von Dächern pfiffen, hat der Vorstand des Deutschen Retriever Clubs Deutschland bekanntgegeben, dass ab sofort (1.4.2014) eine Präambel für die Prüfungsordnung Arbeitsprüfung mit Dummies gilt. Und damit gilt das natürlich auch für Workingtests in Deutschland.

Diese Präambel beschreibt in aller Ausführlichkeit eine Kleiderordnung für Dummyprüfungen. „Wir wollen damit in erster Linie verschiedenen Sicherheitsaspekten Rechnung tragen, aber auch dem Trend entgegentreten, dass immer mehr Richter bei Prüfungen das Erscheinungsbild des Hundeführers in die Wertung einbeziehen.“, so ein Vorstandsmitglied. Es dürfe auch nicht sein, dass man sich auf Workingtests „wie man gerade Lust hat“ kleidet. Workingtests seien nunmal jagdnahe Veranstaltungen, also müsse man sich auch waidgerecht kleiden.

Um die Anschaffungskosten für alle gleich hoch zu halten und so Ungerechtigkeiten zu vermeiden, habe man sich für die Grundfarbe Orange entschieden. So müssten sich alle Starter auf Workingtest neue Kleidung zulegen „und nicht nur die Jeansträger“. Orange ist auf Workingtests bisher wenig bis gar nicht zu sehen gewesen. Die Farbe Orange kann von Menschen sehr gut von Hunden und Wild aber wenig bis gar nicht wahrgenommen werden.

In der Präambel heisst es unter anderem:

„Die sichtbare Bekleidung muss einen Anteil von mindestens 65% Orange (RAL 2008 oder RAL 2009) enthalten. Der übrige Anteil, darf sich auf Grau- und/oder Grüntöne verteilen.“

Diese Einschränkung sei nicht so gravierend. In vielen Jagdgeschäften liesse sich zu diesem Schema passende Kleidung finden. Man wolle ein Karenzzeit bis zum 15. Juli 2014 zulassen, dann aber die Sonderleiter anweisen, Teilnehmer auszuschließen, die sich nicht an die Präambel hielten.

Das es tatsächlich eine beträchtliche Auswahl der Jagdbekleidung in Orange gibt zeigt diese Google-Suche:
http://www.google.de/search?q=jagdbekleidung+orange&source=lnms&tbm=isch&sa=X